EU AI Act · Pflicht seit Februar 2025

Der KI-Führerschein für Ihr Team

Seit 2025 verlangt Art. 4 EU AI Act KI-Kompetenz von allen, die mit KI arbeiten. Klingt nach Bürokratie – ist mit dem richtigen Programm aber schnell erledigt. Und oft zu 50–80 % gefördert.

Was die KI-Kompetenz-Pflicht konkret bedeutet

Art. 4 EU AI Act gilt für jeden, der KI einsetzt oder anbietet – unabhängig von Branche, Größe oder Position. Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick:

Rechtsgrundlage
Art. 4 EU AI Act (VO 2024/1689)
Gilt seit
2. Februar 2025
Durchsetzung ab
2. August 2026
Wer betroffen ist
Jeder Betrieb & jede Behörde, die KI nutzt – keine Größen- oder Branchenausnahme
Was gefordert wird
„Ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" je nach Rolle, Vorwissen und Einsatzkontext
Nachweis
Dokumentiertes Programm + Teilnahmenachweise (Aufbewahrung i. d. R. 5 Jahre). Keine Pflichtprüfung, keine zertifizierte Norm.

Gilt auch für Sie, wenn … Ihre Mitarbeitenden ChatGPT, Copilot oder Gemini nutzen, Ihre Software KI-Funktionen enthält (Übersetzung, Auswertung, Chatbots) oder Sie KI in Kundenkontakt, Verwaltung oder Produktion einsetzen.

Kostenloser Self-Check

Betrifft die KI-Pflicht auch Sie?

Sechs Fragen, 60 Sekunden. Danach wissen Sie, ob Art. 4 EU AI Act für Sie gilt – und wo Ihre Nachweis-Lücken sind.

  • 1
    Nutzen Mitarbeitende KI-Tools (z. B. ChatGPT, Copilot, Gemini) – auch nur gelegentlich?
  • 2
    Steckt in eingesetzter Software KI (z. B. Übersetzung, Texterstellung, Auswertung, Chatbots)?
  • 3
    Gibt es eine schriftliche KI-Richtlinie (erlaubte Tools, Datenschutz, Verantwortliche)?
  • 4
    Wurden Mitarbeitende nachweislich im sicheren Umgang mit KI geschult?
  • 5
    Sind Schulungen dokumentiert und Teilnahmen nachweisbar (mind. 5 Jahre aufbewahrt)?
  • 6
    Ist geregelt, welche Rolle welches Maß an KI-Kompetenz braucht?
?

Ihr Ergebnis

Beantworten Sie alle sechs Fragen links – Ihr persönliches Ergebnis erscheint hier automatisch.

Drei Wege zur Erfüllung – Sie wählen den passenden

Ob als geförderte Beratung, Team-Kurs oder Live-Schulung für Ihr Team – das Ergebnis ist immer ein nachweisfähiger KI-Führerschein.

Behörde · Handwerk · Dienstleistung

Geförderte Beratung

KI-Richtlinie, Rollen- & Risikoanalyse, Schulungskonzept und Nachweis-Dokumentation aus einer Hand – als förderfähiges Beratungspaket.

Oft 50–80 % gefördert (BAFA, go-digital, INQA)
Beratung anfragen
Team-Lizenz · pro Firma

Online-Kurs (Team)

Selbstlern-Kurs „KI-Führerschein" für Ihr ganzes Team: eigener Zugang je Mitarbeiter:in, individuelles Zertifikat und Firmen-Nachweis über alle Teilnahmen.

Team-Pakete nach Mitarbeiterzahl
Angebot anfragen
Teams & Ämter

Inhouse-Schulung

Live-Schulung vor Ort oder online für Ihr Team. Praxisnah auf Ihre Tools und Abläufe zugeschnitten – inkl. Teilnehmerliste als Nachweis.

QCG-/Bildungszeit-förderfähig
Termin anfragen
Ihr Vorteil als BAFA-Kunde

50–80 % der Kosten übernimmt die Förderung

Als BAFA-Berater beantrage ich die passende Förderung für Sie mit – über Programme wie die BAFA-Unternehmensberatung (50 % West / 80 % Ost), go-digital, das Qualifizierungschancengesetz (QCG) der Agentur für Arbeit oder INQA-Coaching. So zahlen Sie real oft nur 20–50 %.

Förderung prüfen lassen

Passgenau für Ihre Branche

Behörden & öffentlicher Dienst

Verwaltungen setzen KI längst ein – oft informell. Wir bringen Struktur, Datenschutz und Nachweisbarkeit zusammen, abgestimmt auf die Anforderungen des öffentlichen Dienstes.

Handwerk & Baugewerbe

Von der Angebotserstellung bis zur Disposition: KI hält Einzug. Wir schulen praxisnah und kümmern uns um die Förderung – damit der Nachweis nebenbei entsteht, nicht den Betrieb lähmt.

Dienstleistungs-Mittelstand

Wo viel mit Texten, Daten und Kunden gearbeitet wird, ist KI-Kompetenz Pflicht und Wettbewerbsvorteil zugleich. Wir machen Ihr Team sicher – rechtlich und im täglichen Einsatz.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte und Schulungen des KI-Führerscheins unterstützen Sie dabei, die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 EU AI Act zu erfüllen und zu dokumentieren. Sie stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht. Eine bestimmte Bewertung durch Aufsichtsbehörden oder ein bestimmter rechtlicher Erfolg wird nicht zugesichert. Für eine verbindliche Einordnung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Machen Sie Ihr Team nachweissicher

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