Einleitung: Herausforderungen für KMU im Umgang mit KI
Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen vor der Herausforderung, Künstliche Intelligenz (KI) in ihren Geschäftsprozessen zu integrieren. Dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen oft unklar. Zwei zentrale Aspekte des EU AI Acts, die Kompetenz-Pflicht (Art. 4) und die Kennzeichnungspflicht (Art. 50), werfen Fragen auf. Wie können Sie sicherstellen, dass Ihr Team kompetent im Umgang mit KI ist und gleichzeitig die rechtlichen Vorgaben zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten einhält?
Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 EU AI Act
Die Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 des EU AI Acts, die seit dem 2. Februar 2025 gilt, verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Dies gilt für alle Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, sei es im Kundenservice oder in der Datenanalyse.
Ein konkretes Beispiel: Wenn Ihr Unternehmen ChatGPT für die Kundenkommunikation einsetzt, sollten Ihre Mitarbeiter in der Lage sein, die Funktionsweise des Systems zu verstehen und es effektiv zu nutzen. Dies kann durch interne Schulungen oder externe Weiterbildungskurse geschehen. Wichtig ist, dass die Kompetenz belegbar ist. Ein Zertifikat allein reicht nicht aus; die tatsächliche Fähigkeit muss nachgewiesen werden.
Digital-Omnibus-Reformpaket: Änderungen und Anforderungen
Mit dem Digital-Omnibus-Reformpaket, das am 27. Juli 2026 beschlossen wurde, wurde die Kompetenz-Pflicht präzisiert. Unternehmen müssen nicht mehr garantieren, dass jeder Mitarbeiter ein bestimmtes Kompetenzniveau erreicht. Stattdessen müssen sie die Entwicklung der Kompetenzen unterstützen und ein dokumentiertes Schulungsprogramm anbieten.
Ein Beispiel für die Umsetzung: Ihr Unternehmen könnte ein internes Schulungsprogramm entwickeln, das die Nutzung von KI-Tools umfasst. Dokumentieren Sie die Schulungsinhalte und die Teilnehmer, um den Nachweis zu führen, dass Sie die Kompetenzentwicklung unterstützen.
Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 EU AI Act
Die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50, die am 2. August 2026 in Kraft tritt, verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Kunden darüber zu informieren, wenn sie mit KI-Systemen interagieren. Dies betrifft sowohl die Nutzung von Chatbots als auch die Bereitstellung von KI-generierten Inhalten.
Ein konkretes Beispiel: Wenn Ihr Unternehmen KI-generierte Texte für Marketingzwecke verwendet, müssen diese Texte klar als solche gekennzeichnet werden. Dies kann durch einen Hinweis im Text oder durch Metadaten erfolgen. Die Kennzeichnung sollte klar und verständlich sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Praktische Umsetzung für KMU
Für KMU bedeutet die Umsetzung der Anforderungen des EU AI Acts, dass Sie sowohl in die Schulung Ihrer Mitarbeiter investieren als auch klare Kennzeichnungssysteme für KI-generierte Inhalte einführen müssen. Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme: Welche KI-Tools nutzen Sie bereits? Wo besteht Schulungsbedarf? Welche Inhalte müssen gekennzeichnet werden?
Ein Beispiel für eine praktische Maßnahme: Starten Sie eine interne Kampagne zur Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter für die Bedeutung der KI-Kompetenz und der Kennzeichnungspflichten. Organisieren Sie Workshops, in denen die Mitarbeiter lernen, wie sie KI-Tools effektiv nutzen und die entsprechenden rechtlichen Vorgaben einhalten können.
Das Fazit
Die Anforderungen des EU AI Acts sind für KMU eine Herausforderung, bieten aber auch Chancen zur Verbesserung der internen Prozesse. Indem Sie die Kompetenz Ihrer Mitarbeiter fördern und die Kennzeichnungspflichten ernst nehmen, können Sie rechtliche Risiken minimieren und gleichzeitig die Vorteile von KI für Ihr Unternehmen nutzen.
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Über den Autor
Steffen Hefter- ✓ BAFA-gelistet · Beratung förderfähig
- ✓ 27 Jahre Berufserfahrung in Führung & Vertrieb
- ✓ Bis zu 500 Mitarbeitende geführt
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